Aufgaben und Ziele der Schulbegleitung:

Durch den Einsatz einer Schulbegleitung soll der Schulbesuch eines Kindes ermöglicht und positiv beeinflusst werden. Frust und Schulunlust sollen vermieden und Erfolgserlebnisse ermöglicht werden.

Die Aufgaben einer Schulbegleitung bestehen darin, dem Kind eine Teilhabe an Bildung und Lernen zu ermöglichen, das Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, dem Kind Hilfe zur Selbsthilfe aufzuzeigen, seine Stärken und Fähigkeiten auszubauen und durch gezielte Förderung eine positive Veränderung im Verhalten zu erreichen.

Die Schulbegleitung bringt Einfühlungsvermögen, Reflexionsfähigkeit und Verbindlichkeit mit und hat Freude im Umgang mit Kindern.

Unterstützt wird das Kind in seinem Sozialverhalten und in seinem Lern- und Arbeitsverhalten. Dies beinhaltet eine ganze Bandbreite an möglichen Aufgaben:

Eine Unterstützung im Sozialverhalten beinhaltet beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Begleitung bei der Bewältigung des Schulalltages, Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten, Ermöglichung einer Teilnahme an Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
  • Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
  • Integration in den Klassenverband
  • Unterstützung beim Aufbau von positiven Beziehungen / Förderung von Freundschaften und Spielpartnern
  • Einschätzen lernen von Nähe und Distanz
  • Lernen Dienste für die Klassengemeinschaft / für die Lerngruppe zu übernehmen
  • Unterstützung bei Autonomiebestrebungen und Selbstverwirklichung / Schaffen von Erfolgserlebnissen
  • Einräumen von Rückzugsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Entspannung
  • Begleitung bei der Bewältigung und Klärung von Konflikten / Erwerb von Problemlösestrategien / Konflikte erkennen und Probleme benennen können
  • Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung / Reflektieren eigener Verhaltensweisen / Verstehen unterschiedlicher Wahrnehmungen und Sichtweisen
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz
  • Intervention bei aggressiven und autoaggressivem Verhalten

Eine Unterstützung im Lern- und Arbeitsverhalten beinhaltet beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos, der notwendigen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes
  • Stärkung der Selbstorganisation
  • 1:1 Arbeit mit minimierten äußeren Einflüssen
  • Positive Verstärkung / Lob / Schaffen von Erfolgserlebnissen
  • Schaffen einer unterstützenden Lernumgebung (Raumgestaltung, Sitzplatz, Arbeitsmaterial, Tagesstruktur, individuelle Auszeiten)

 

Zielgruppe der Schulbegleitung / Beantragung durch Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen:

Bei der Schulbegleitung handelt es sich zum einen um eine Hilfe im Rahmen des § 35a SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.

Die Hilfe in Form einer Schulbegleitung ist beim Jugendamt der Stadt Dortmund zu beantragen.

Das bedeutet konkret: Für die Beantragung einer Schulbegleitung nehmen Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen Kontakt mit der städtischen Beratungsstelle Innenstadt-Ost auf zwecks Klärung des konkreten Hilfebedarfes:

Psychologische Beratungsstelle Innenstadt-Ost

Töllnerstr. 4

44135 Dortmund

0231 50-23115

0231 50-26515

 

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Die Beratungsstelle ist zu folgenden Zeiten, gerne auch per Email, zu erreichen:

Montag bis Mittwoch von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr

Es folgt eine ganzheitliche Diagnostik mit Unterstützungsangeboten und bei Bedarf entsprechender Empfehlung und Weiterleitung des Antrages an die Fachstelle § 35a.

Fachstelle § 35a SGB VIII

Ostwall 64

44135 Dortmund

0231 50-10599

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Fachstelle § 35a SGB VIII ist zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen:

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Fachstelle § 35a SGB VIII prüft und entscheidet, ob eine Schulbegleitung oder eine andere Hilfe gemäß § 35a SGB VIII erforderlich ist. Hilfeplanziele werden gemeinsam mit der Familie formuliert und ein Leistungserbringer / Träger wird beauftragt.

Bei der Schulbegleitung handelt es sich zum anderen um eine Hilfe gemäß § 112 i.V.m. § 75 SGB IX: ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Die Hilfe in Form einer Schulbegleitung für Kinder mit einer körperlichen und / oder geistigen Beeinträchtigung ist beim Sozialamt der Stadt Dortmund zu beantragen.


Das bedeutet konkret: Für die Beantragung einer Schulbegleitung nehmen Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen Kontakt mit dem Sozialamt der Stadt Dortmund auf zwecks Klärung des konkreten Hilfebedarfes:


Sozialamt

Fachdienst für Hilfen für kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen

Eingliederung und Rehabilitation

Entenpoth 34

44263 Dortmund

 

Ansprechpersonen:

Frau Dahm / Teamleitung                                                          50-22774

Frau Seals / Fachkoordination                                                 50-26591

 

Herr Leitsch                        A,F,Sch + Ta – Tr                          50-24287

Frau Königsfeld                 K + Sa – Se                                    50-23399

Herr Nierth                         G, M, N, V + Si – Sz                       50-26807

Frau Meyer z. Natrup        R, P, W, Y + Se – Sh                       50-26322

Frau Kappas                      B, E, O, Q + Di – Dz, Ts – Tz         50-26364

Frau Piel                             C, H, L, St, U, Z + Da – Dh            50-26501

Frau Bach                          J                                                      50-23913

Frau Große                         I, X                                                  50-29727

 

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Der Antrag wird durch das Sozialamt geprüft. Die Auswahl des Leistungserbringers / Trägers erfolgt durch die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen.

 

 

Aufgabe des Leistungserbringers / Trägers:

Der Leistungserbringer / Träger benennt eine geeignete Schulbegleitung für das Kind und kooperiert mit der Schulbegleitung, den Eltern, der Schule und der Fachstelle § 35 a bzw. dem Sozialamt. Der Schulbegleitung wird eine pädagogische Fachanleitung zur Seite gestellt, die auf die Aufgabe vorbereitet und der Schulbegleitung kontinuierlich zur Seite steht. Bei Verhinderung bzw. Erkrankung der Schulbegleitung erfolgt eine Einsatz- und Vertretungsplanung durch den Träger.


Kooperation zwischen den Beteiligten:

Die Integration des Kindes in den Schulalltag und ein erfolgreicher, individueller Förderprozess sind nur mit einer funktionierenden Kooperation aller beteiligten Personen und Strukturen möglich. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine wertschätzende Haltung, insbesondere die Beziehung zwischen Kind und Schulbegleitung, sind grundlegend für eine positive Entwicklung des Kindes im Schulleben.

Die Entwicklung des Hilfeprozesses wird in einem Förderplan festgehalten und dokumentiert. In den ersten Wochen des Hilfeprozesses liegt der Fokus auf den folgenden Fragestellungen:

 

  • Hat sich eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Kind und Schulbegleiter entwickeln können?
  • Funktioniert die Kooperation mit den Lehrkräften, den Eltern und anderen beteiligten Personen?
  • Sind die durch den Hilfeplan / Förderplan gesetzten Ziele angemessen oder müssen sie gegebenenfalls korrigiert werden?

Sind diese grundlegenden Bedingungen erfüllt, so ist davon auszugehen, dass eine positive Begleitung des Kindes wahrscheinlich ist. Eine kontinuierliche Evaluation ist durch die Fortführung des Förderplans gewährleistet.